EU-Spirituosenverordnung und Geoschutz
Brenner, die Spirituosen mit einer eingetragenen geografischen Angabe herstellen, müssen sich vor der ersten Vermarktung registrieren. Zuständig für die Registrierung ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft.
Nähere Erläuterungen und Meldeformular finden sich hier: geschützte geografische Produkte