EU-Spirituosenverordnung und Geoschutz

EU-Spirituosenverordnung und Geoschutz

Brenner, die Spirituosen mit einer eingetragenen geografischen Angabe herstellen, müssen sich vor der ersten Vermarktung registrieren. Zuständig für die Registrierung ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft.
Nähere Erläuterungen und Meldeformular finden sich hier:  geschützte geografische Produkte

In Franken haben folgende Produkte EU-Schutz für geografische Angaben:

Fränkisches Zwetschgenwasser

Fränkisches Kirschwasser

Fränkischer Obstler

Unser Verband ist Schutzgemeinschaft dieser drei Fränkischen Produkte.

Eine Liste aller geschützten Produkte der EU findet sich auf der eAmbrosia Datenbank.

Deutsche Produkte mit EU-Sortenschutz auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft u. Ernährung.

Der rechtliche Rahmen für geschützte geografische Produkte wird geregelt in der EU-Spirituosenverordnung.

 

Weitere Gesetze die für Hersteller von Spirituosen relevant sind:

Alkoholhaltige Getränke-Verordnung (AGeV)

Los-Kennzeichnungs-Verordnung (LKV)

Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)