Umsatzbesteuerung

Umsatzbesteuerung ab 2011

Seit dem 1.1.2011 sind die Umsatzsteuergrenzen von 1.200,-- auf 4.000,- Euro angehoben worden.Dies entspricht einer Herstellungsmenge von über 150 Litern Alkohol. Bitte sehen Sie sich folgende Berechnung an.

Umsatzbesteuerung seit 2007

Bei pauschalierenden Betrieben wird der Umsatz jährlich durch die Finanzbehörden nach dem Betriebsjahr aufgrund von Verkaufspreisen und Überbrandsätzen festgelegt. Diese Zahlen ändern sich jährlich und Sie können diese aus nachfolgenden Tabellen entnehmen. Das Finanzamt bekommt von der ZAB (Zentralstelle Abfindungsbrennen Stuttgart) eine so genannte Kontrollmitteilung und setzt Ihren Umsatz fest. Aus dem Gesamtumsatz einschließlich 19 % Mehrwertsteuer müssen Sie wieder 8,3 % an das Finanzamt zurückbezahlen.
Der Stoffbesitzer ist bis zu einem Umsatz von 1.200,- Euro (bis 1.1.2011) von der Rückzahlung dieser Umsatzsteuer befreit. Dies ist bis 50 Liter Alkohol jährlicher Herstellung bei den derzeitigen Preisen und Überbrandsätzen immer der Fall.

Beispielrechnung:

Herstellung von 50 Liter Alkohol mit Äpfeln und Birnen im Betriebsjahr 2006/2007 (1390 Liter Maische, alles wird im Jahr 2007 gebrannt).
50 Liter Alkohol mal 13,03 Euro = 651,50 Euro
Plus 40 % Überbrand = 912,10 Euro
Plus 19 % Mehrwertsteuer = 1.085,40 Euro
Der Umsatz liegt unter 1.200,00 Euro und somit muss keine Umsatzsteuer bezahlt werden.

Herstellung von 100 Liter Alkohol mit Äpfeln und Birnen (2780 Liter Maische).
100 Liter Alkohol mal 13,03 Euro = 1.303,00 Euro
Plus 40 % Überbrand = 1.824,20 Euro
Plus 19 % Mehrwertsteuer = 2.170,80 Euro
Der Umsatz liegt über 1.200 Euro und somit müssen 8,3 % Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlt werden.
Dies sind 180,17 Euro.

Diese 8,3 % werden im Übrigen bei der Überschreitung von 1.200,00 Euro mit der gesamten Summe sofort fällig.
Die Berechnung für 2007 setzt die gleichen Zahlen von 2006 (Überbrand, Verkaufspreis) voraus. Diese Zahlen werden mit großer Wahrscheinlichkeit auch so zutreffen.

 

Richtsätze zur steuerlichen Erfassung und Veranlagung von Abfindungsbrennern zur Übernahme in die Kontrollmitteilungen für das
Brennjahr 2009/2010

Stoffgruppe

Nettoverkaufspreis
in Euro je l. RA auf der Großhandelsstufe

Überbrandsatz
in v.H des steuerlichen Ausbeutesatzes

Gewinnsatz
in v.H. der Roh-einnahmen

Kirschen

13,50

20

13

Zwetschgen, Pflaumen, Mirabellen

13,03

30

19

Kernobst

13,03

40

20

Korn und
übrige mehlige Stoffe

13,03

40

15

abgel. Brände
einschl. Überbrand
(ohne Korn)

13,03

40

36

abgel. Kornbrand
einschl. Überbrand

13,03

40

17

übrige Stoffarten (Wein)

13,03

35

25

 

Brennen für Stoffbesitzer:

Brennlohn: 22,00 € je Abtrieb (incl. Ust.)
Gewinnsatz: 25 v.H. des Brennlohns

Soweit dem Finanzamt bekannt ist, dass wesentliche Mengen Brände an Endabnehmer verkauft werden, kann das Entgeldt angemessen (bis zu 50 v.H.), in Einzelfälle nach sachverständigem Ermessen auch darüber, erhöht werden.

Soweit im Rahmen des Brennens für Stoffbesitzer außer dem Abbrennen der Maische weitere Dienstleistungen erbracht werden (Maischetransport, Einstellen des Branntweines auf Trinkstärke, Filtrieren), kann das Entgelt um bis zu 50 v.H. erhöht werden.

  

Richtsätze zur steuerlichen Erfassung und Veranlagung von Abfindungsbrennern zur Übernahme in die Kontrollmitteilungen für das
Brennjahr 2008/2009

Stoffgruppe

Nettoverkaufspreis
in Euro je l. RA auf der Großhandelsstufe

Überbrandsatz
in v.H des steuerlichen Ausbeutesatzes

Gewinnsatz
in v.H. der Roh-einnahmen

Kirschen

13,03

20

10

Zwetschgen, Pflaumen, Mirabellen

13,03

35

20

Kernobst

13,03

40

20

Korn und
übrige mehlige Stoffe

13,03

40

15

abgel. Brände
einschl. Überbrand
(ohne Korn)

13,03

40

36

abgel. Kornbrand
einschl. Überbrand

13,03

40

18

übrige Stoffarten (Wein)

13,03

35

25

 

Brennen für Stoffbesitzer:

Brennlohn: 22,00 € je Abtrieb (incl. Ust.)
Gewinnsatz: 25 v.H. des Brennlohns

Soweit dem Finanzamt bekannt ist, dass wesentliche Mengen Brände an Endabnehmer verkauft werden, kann das Entgeldt angemessen (bis zu 50 v.H.), in Einzelfälle nach sachverständigem Ermessen auch darüber, erhöht werden.

Soweit im Rahmen des Brennens für Stoffbesitzer außer dem Abbrennen der Maische weitere Dienstleistungen erbracht werden (Maischetransport, Einstellen des Branntweines auf Trinkstärke, Filtrieren), kann das Entgelt um bis zu 50 v.H. erhöht werden.

 

Richtsätze zur steuerlichen Erfassung und Veranlagung von Abfindungsbrennern zur Übernahme in die Kontrollmitteilungen für das
Brennjahr 2007/2008

Stoffgruppe

Nettoverkaufspreis
in Euro je l. RA auf der Großhandelsstufe

Überbrandsatz
in v.H des steuerlichen Ausbeutesatzes

Gewinnsatz
in v.H. der Roh-einnahmen

Kirschen

13,03

20

10

Zwetschgen, Pflaumen, Mirabellen

13,03

30

18

Kernobst

13,03

40

21

Korn und
übrige mehlige Stoffe

13,03

40

15

abgel. Brände
einschl. Überbrand
(ohne Korn)

13,03

40

36

abgel. Kornbrand
einschl. Überbrand

13,03

40

17

übrige Stoffarten (Wein)

13,03

35

25

 

Brennen für Stoffbesitzer:

Brennlohn: 22,00 € je Abtrieb (incl. Ust.) Gewinnsatz: 25 v.H. des Brennlohns

Soweit dem Finanzamt bekannt ist, dass wesentliche Mengen Brände an Endabnehmer verkauft werden, kann das Entgeldt angemessen (bis zu 50 v.H.), in Einzelfälle nach sachverständigem Ermessen auch darüber, erhöht werden.

Soweit im Rahmen des Brennens für Stoffbesitzer außer dem Abbrennen der Maische weitere Dienstleistungen erbracht werden (Maischetransport, Einstellen des Branntweines auf Trinkstärke, Filtrieren), kann das Entgelt um bis zu 50 v.H. erhöht werden.

 

Richtsätze zur steuerlichen Erfassung und Veranlagung von Abfindungsbrennern zur Übernahme in die Kontrollmitteilungen für das
Brennjahr 2006/2007

Stoffgruppe

Nettoverkaufspreis
in Euro je l. RA auf der Großhandelsstufe

Überbrandsatz
in v.H des steuerlichen Ausbeutesatzes

Gewinnsatz
in v.H. der Roh-einnahmen

Kirschen

13,03

20

12

Zwetschgen, Pflaumen, Mirabellen

13,03

35

20

Kernobst

13,03

40

24

Korn und
übrige mehlige Stoffe

13,03

40

18

abgel. Brände
einschl. Überbrand
(ohne Korn)

13,03

40

41

abgel. Kornbrand
einschl. Überbrand

13,03

40

22

übrige Stoffarten (Wein)

13,03

35

28

 

Brennen für Stoffbesitzer:

Brennlohn: 21,00 € je Abtrieb (incl. Ust.) Gewinnsatz: 30 v.H.

Soweit dem Finanzamt bekannt ist, dass wesentliche Mengen Brände an Endabnehmer verkauft werden, kann das Entgeldt angemessen (bis zu 50 v.H.), in Einzelfälle nach sachverständigem Ermessen auch darüber, erhöht werden.

Soweit im Rahmen des Brennens für Stoffbesitzer außer dem Abbrennen der Maische weitere Dienstleistungen erbracht werden (Maischetransport, Einstellen des Branntweines auf Trinkstärke, Filtrieren), kann das Entgelt um bis zu 50 v.H. erhöht werden.

Nachfolgend Angaben für die Jahre vor 2007

Umsatzbesteuerung

Bei pauschalierenden Betrieben wird der Umsatz jährlich durch die Finanzbehörden nach dem Betriebsjahr aufgrund von Verkaufspreisen und Überbrandsätzen festgelegt. Diese Zahlen ändern sich jährlich und Sie können diese aus nachfolgenden Tabellen entnehmen. Das Finanzamt bekommt von der ZAB (Zentralstelle Abfindungsbrennen Stuttgart) eine so genannte Kontrollmitteilung und setzt Ihren Umsatz fest. Aus dem Gesamtumsatz einschließlich 16 % Mehrwertsteuer müssen Sie wieder 7 % an das Finanzamt zurückbezahlen.
Der Stoffbesitzer ist bis zu einem Umsatz von 1.200,- Euro von der Rückzahlung dieser Umsatzsteuer befreit. Dies ist bis 50 Liter Alkohol jährlicher Herstellung bei den derzeitigen Preisen und Überbrandsätzen immer der Fall.

Beispielrechnung:

Herstellung von 50 Liter Alkohol mit Kirschen im Betriebsjahr 2002/2003
(1000 Liter Maische).
50 Liter Alkohol mal 14,00 Euro = 700,00 Euro
Plus 30 % Überbrand = 910,00 Euro
Plus 16 % Mehrwertsteuer = 1.055,60 Euro
Der Umsatz liegt unter 1.200,00 Euro und somit muss keine Umsatzsteuer bezahlt werden.

Herstellung von 100 Liter Alkohol mit Kirschen (2000 Liter Maische).
100 Liter Alkohol mal 14,00 Euro = 1.400,00 Euro
Plus 30 % Überbrand = 1.820,00 Euro
Plus 16 % Mehrwertsteuer = 2.111,20 Euro
Der Umsatz liegt über 1.200 Euro und somit müssen 7 % Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlt werden.
Dies sind 147,78 Euro.

Diese 7 % werden im Übrigen bei der Überschreitung von 1.200,00 Euro mit der gesamten Summe sofort fällig.

 

Richtsätze zur steuerlichen Erfassung und Veranlagung von Abfindungsbrennern zur Übernahme in die Kontrollmitteilungen für das
Brennjahr 2005/2006

Stoffgruppe

Nettoverkaufspreis
in Euro je l. RA auf der Großhandelsstufe

Überbrandsatz
in v.H des steuerlichen Ausbeutesatzes

Gewinnsatz
in v.H. der Roh-einnahmen

Kirschen

13,03

20

15

Zwetschgen, Pflaumen, Mirabellen

13,03

35

22

Kernobst

13,03

40

26

Korn und
übrige mehlige Stoffe

13,03

40

19

abgel. Brände
einschl. Überbrand
(ohne Korn)

13,03

40

45

abgel. Kornbrand
einschl. Überbrand

13,03

40

24

übrige Stoffarten (Wein)

13,03

35

30

 

Brennen für Stoffbesitzer:

Brennlohn: 19,00 € je Abtrieb (incl. Ust.) Gewinnsatz: 35 v.H.

Weiterhin ist in den Kontrollmitteilungen auszudrucken:Soweit Brände an den Endabnehmer verkauft werden, kann das Entgeld um bis zu 50 v.H. erhöht werden.

 

Richtsätze zur steuerlichen Erfassung und Veranlagung von Abfindungsbrennern zur Übernahme in die Kontrollmitteilungen für das
Brennjahr 2004/2005

Stoffgruppe

Nettoverkaufspreis
in Euro je l. RA auf der Großhandelsstufe

Überbrandsatz
in v.H des steuerlichen Ausbeutesatzes

Gewinnsatz
in v.H. der Roh-einnahmen

Kirschen

13,03

20

15

Zwetschgen
Pflaumen
Mirabellen

13,03

35

24

Kernobst

13,03

40

26

Korn und
übrige mehlige Stoffe

13,03

40

20

abgel.Brände
einschl.Überbrand
(ohne Korn)

13,03

40

45

abgel. Kornbrand einschl.Überbrand

13,03

40

26

übrige Stoffarten
(Wein)

13,03

35

30

 

Brennen für Stoffbesitzer:

Brennlohn: 19,00 € je Abtrieb (incl. Ust.)
Gewinnsatz: 35 v.H.

Weiterhin ist in den Kontrollmitteilungen auszudrucken:
Soweit Brände an den Endabnehmer verkauft werden, kann das Entgeld um bis zu 25 v.H. erhöht werden.

 

Richtsätze zur steuerlichen Erfassung und Veranlagung von Abfindungsbrennern zur Übernahme in die Kontrollmitteilungen für das
Brennjahr 2003/2004

Stoffgruppe

Nettoverkaufspreis
in Euro je l. RA auf der Großhandelsstufe

Überbrandsatz
in v.H des steuerlichen Ausbeutesatzes

Gewinnsatz
in v.H. der Roh-einnahmen

Kirschen

14,00 €

30

25

Zwetschgen
Pflaumen
Mirabellen

13,50 €

35

24

Kernobst

13,03 €

40

24

Korn und
übrige mehlige Stoffe

13,03 €

40

21

abgel.Brände
einschl.Überbrand
(ohne Korn)

13,03 €

40

42

abgel. Kornbrand einschl.Überbrand

13,03 €

40

28

übrige Stoffarten
(Wein)

13,03 €

35

30

 

Brennen für Stoffbesitzer:

Brennlohn: 18,00 € je Abtrieb (incl. Ust.)
Gewinnsatz: 38 v.H.

Weiterhin ist in den Kontrollmitteilungen auszudrucken:
Soweit Brände an den Endabnehmer verkauft werden, kann das Entgeld um bis zu 25 v.H. erhöht werden.

 

Richtsätze zur steuerlichen Erfassung und Veranlagung von Abfindungsbrennern zur Übernahme in die Kontrollmitteilungen für das
Brennjahr 2002/2003

Stoffgruppe

Nettoverkaufspreis
in Euro je l. RA auf der Großhandelsstufe

Überbrandsatz
in v.H des steuerlichen Ausbeutesatzes

Gewinnsatz
in v.H. der Roh-einnahmen

Kirschen

14,00 €

30

25

Zwetschgen
Pflaumen
Mirabellen

13,50 €

35

24

Kernobst

13,03 €

40

23

Korn und
übrige mehlige Stoffe

13,03 €

40

22

abgel.Brände
einschl.Überbrand
(ohne Korn)

13,03 €

40

46

abgel. Kornbrand einschl.Überbrand

13,03 €

40

30

übrige Stoffarten
(Wein)

13,03 €

35

30

 

Brennen für Stoffbesitzer:

Brennlohn: 18,00 € je Abtrieb (incl. Ust.)
Gewinnsatz: 40 v.H

 

Richtsätze zur steuerlichen Erfassung und Veranlagung von Abfindungsbrennern zur Übernahme in die Kontrollmitteilungen
für das Brennjahr 2001/2002

Stoffgruppe

Nettoverkaufspreis
in Euro je l. RA auf der Großhandelsstufe

Überbrandsatz
in v.H des steuerlichen Ausbeutesatzes

Gewinnsatz
in v.H. der Roh-einnahmen

Kirschen

14,00 €

30

25

Zwetschgen
Pflaumen
Mirabellen

13,03 €

35

23

Kernobst

13,03 €

40

24

Korn und
übrige mehlige Stoffe

13,03 €

40

22

abgel.Brände
einschl.Überbrand
(ohne Korn)

13,03 €

40

48

abgel. Kornbrand einschl.Überbrand

13,03 €

40

30

übrige Stoffarten
(Wein)

13,03 €

35

30

 

Brennen für Stoffbesitzer:

Brennlohn: 18,00 € je Abtrieb incl. Ust.
Gewinnsatz: 40 v.H

 

Richtsätze zur steuerlichen Erfassung und Veranlagung von Abfindungsbrennern zur Übernahme in die Kontrollmitteilungen
für das Brennjahr 2000/2001

Stoffgruppe

Nettoverkaufspreis
in Euro je l. RA auf der Großhandelsstufe

Überbrandsatz
in v.H des steuerlichen Ausbeutesatzes

Gewinnsatz
in v.H. der Roh-einnahmen

Kirschen

13,80 €

30

25

Zwetschgen
Pflaumen
Mirabellen

13,03 €

35

25

Kernobst

13,03 €

40

22

Korn und
übrige mehlige Stoffe

13,03 €

40

22

abgel.Brände
einschl.Überbrand
(ohne Korn)

13,03 €

40

45

abgel. Kornbrand einschl.Überbrand

13,03 €

40

30

übrige Stoffarten
(Wein)

13,03 €

35

30

 

Brennen für Stoffbesitzer:

Brennlohn: 17,90 € je Abtrieb incl. Ust.
Gewinnsatz: 40 v.H

 

Richtsätze zur steuerlichen Erfassung und Veranlagung von Abfindungsbrennern zur Übernahme in die Kontrollmitteilungen
für das Brennjahr 1999/2000

Stoffgruppe

Nettoverkaufspreis
in DM je l. RA auf der Großhandelsstufe

Überbrandsatz
in v.H. des steuerlichen Ausbeutesatzes

Gewinnsatz
in v.H. der Roh-
einnahmen

Kirschen

28,00 DM

30

25

Zwetschgen
Pflaumen
Mirabellen

26,50 DM

35

28

Kernobst

25,50 DM

40

20

Korn und
übrige mehlige
Stoffe

25,50 DM

40

22

abgel.Brände
einschl.Überbrand
(ohne Korn)

25,50 DM

40

40

abgel.Kornbrand
einschl.Überbrand

25,50 DM

40

30

übrige Stoffarten
(Wein)

25,50 DM

35

30

 

Brennen für Stoffbesitzer:

Brennlohn: 35,-- DM je Abtrieb incl. Ust.
Gewinnsatz: 40 v.H