Lohnbrennen

Das Lohnbrennen kann von jeder Brennerei durchgeführt werden.

Der rechtliche Hersteller ist der Kontingentsinhaber (Kontingentsgeber).

Kommt es zu Problemen (z.B. der zur Ablieferung angemeldete Obstbrand wird nicht abgeliefert), wird der Kontingentsinhaber herangezogen.

Der Kontingentsinhaber muss dann die Steuer entrichten.

Auf dem Formular "Abfindungsanmeldung" stehen sowohl der Name des Kontingentgebers als auch der Name des Kontingentnehmers.

Die Stoffe müssen als zugekauft angemeldet werden und das Lohnbrennen muss auf der Abfindungsanmeldung angekreuzt sein.